„Die gegenwärtig in der Öffentlichkeit diskutierten Probleme bei der Umsetzung von Hartz IV im Saarland dürfen nicht vom Ziel aller Anstrengungen ablenken, Arbeitslosen zu helfen, wieder einen Weg in Arbeit und Beschäftigung zu finden“, so der Vorsitzende des Landkreistages Saarland, Stadtverbandspräsident Michael Burkert. Vor diesem Hintergrund wiederholt der Landkreistag seinen Appell, die Eingliederung und Vermittlung von Alg2-Empfängern in den Fokus der Betrachtung zu rücken.
„Wir müssen uns alle sehr davor hüten, jede Woche eine neue angebliche Hiobsbotschaft bei Hartz IV durch die Öffentlichkeit zu treiben“ ergänzte der Geschäftsführer des Landkreistages, Martin Luckas. So bewege sich zum Beispiel die Zahl der strittigen Fälle bezüglich der Erwerbsfähigkeit im Saarland mit gegenwärtig rund 120 in Anbetracht der rund 40 000 Bedarfsgemeinschaften im Saarland bei weniger als einem Prozent. Die Falldiskussion mit den betroffenen Krankenkassen, die diese Diskussion im Hinblick auf die Krankenversicherungspflicht der Alg2-Empfänger/innen führen, werde sicherlich einvernehmliche Lösungen in diesen Fällen herbeiführen.
„Die Umsetzung von Hartz IV im Saarland war alles in allem ein Erfolg“, so die Einschätzung des Vorsitzenden Michael Burkert im Rückblick auf die vergangenen Monate. Die saarländischen Landkreise und der Stadtverband Saarbrücken haben in dieser größten Verwaltungsreform der letzten Jahrzehnte ihre große Kompetenz einmal mehr bewiesen. Derzeitig auftretende Probleme in der administrativen Handhabung müssten zwischen Bund, Land, Arbeitsverwaltungen und Kreisebene analysiert und möglichst zeitnah behoben werden. „Dies darf jedoch nicht zur Verunsicherung der Betroffenen führen oder gar die Reformskepsis in der Bevölkerung verstärken“, führte Michael Burkert weiter aus. Ein Problem dabei sei, dass die Datenlage nach zweieinhalb Monaten Hartz IV im Saarland keine belastbaren Prognosen zu verallgemeinerbaren Entwicklungen unterstützen. Festzustellen sei jedoch, dass die Zahl der Bedarfsgemeinschaften höher sei als ursprünglich erwartet.
„Es liegt auch in der Logik des Gesetzes, dass 9 von 10 ehemaligen Sozialhilfebeziehern arbeitsfähig im Sinne des SGB II sind“, folgerte Geschäftsführer Martin Luckas. Das Gleiche gelte für Menschen, die ihr Studium abgeschlossen haben, nunmehr im Sinne des SGB II erwerbsfähig sind und so eventuell einen gesetzlichen Anspruch besitzen. Ebenso sei derzeit zu beobachten, dass sich einige Betroffene aus ihren bisherigen Lebenssituationen gelöst hätten und nunmehr als eigene Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II einzustufen sind.
„Dies alles sorgt gegenwärtig nach unseren Beobachtungen zu einem verstärkten Zufluss von Anspruchsberechtigten in das Alg2, so dass wir als Kreise und Stadtverband auch mit steigenden Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft auf unserer Seite zu kalkulieren haben“, analysierte der Vorsitzende Michael Burkert. Bei dieser Entwicklung sei die Datenlage jedoch landesweit uneinheitlich. Der Bund sei hier aufgefordert, bei der Erstattung dieser Kosten an die Kreise nicht bereits über eine Revision nachzudenken, sondern seine finanzielle Verpflichtungen gegenüber den Kommunen voll und ganz abzudecken, so der Vorsitzende Michael Burkert abschließend.
Stadtverbandspräsident Michael Burkert
Vorsitzender des Landkreistages
Martin Luckas
Geschäftsführer des Landkreistages