Organe und Gremien
Der Zusammenschluss der saarländischen Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken im Landkreistag Saarland wird getragen von der Hauptversammlung und dem Vorstand.
Beide Gremien werden geleitet vom Vorsitz bzw. seiner Stellvertretung.
Vorstand
Der Vorstand besteht aus den Landräten und Landrätinnen und dem Regionalverbandsdirektor bzw. der Regionalverbandsdirektorin und aus je einem weiteren Vertreter der Mitglieder. Diese weiteren Mitglieder werden von der Hauptversammlung aus ihrer Mitte bestellt. Zur politischen Ausgewogenheit bestellt die Hauptversammlung bei Bedarf sechs weitere stimmberechtigte Vorstandsmitglieder.
Hauptversammlung
Jedes Mitglied entsendet in die Hauptversammlung sechs Mitglieder, nämlich den Landrat oder die Landrätin bzw. den Regionalverbandsdirektor bzw. die Regionalverbandsdirektorin, und fünf vom Kreistag bzw. der Regionalversammlung zu wählende Vertreter nebst Stellvertreter. Die Hauptversammlung des Landkreistages findet jährlich mindestens einmal statt. Bei Bedarf oder auf Antrag von einem Drittel ihrer Mitglieder ist die Hauptversammlung einzuberufen.
Vorsitzende
Vorsitz und Stellvertretung werden aus dem Kreis der hauptamtlichen Vertreter vom Vorstand gewählt. Zwischen beiden findet nach Ablauf der ersten Hälfte der Kommunalwahlperiode ein Wechsel statt.
Landrat Udo Recktenwald
Stellvertretender Vorsitzender
Landrat Patrik Lauer
Vorsitzender