Presse im Detail

Landkreistag Saarland und Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales: Handlungsanleitung zur Anerkennung der Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II und § 29 SGB XII im Saarland

Damen und Herren
der Presse

Landkreistag Saarland und Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales: Handlungsanleitung zur Anerkennung der Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II und § 29 SGB XII im Saarland

Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung für „Hartz–IV-Bezieher“ als auch Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) stehen immer wieder im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. Das liegt daran, dass bei diesen Unterkunftsleistungen das finanzielle Spannungsfeld der „Mischverwaltung“ besonders deutlich wird.

Die Voraussetzungen und der Umfang der Leistungen werden in § 22 SGB II und § 29 SGB XII geregelt. Danach erbringt der kommunale Träger (im Saarland die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken) die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind. Diese gesetzlichen Regelungen führen aufgrund regionaler Unterschiede zu unterschiedlicher Handhabung in der Praxis, beispielsweise bei der Auslegung des unbestimmten Begriffs der Angemessenheit.

Die Arbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeträger im Saarland hat nun zur Sicherstellung einer einheitlichen Verwaltungspraxis für das SGB II (§ 22) und das SGB XII (§ 29) durch die saarländischen Landkreise und den Regionalverband Saarbrücken unter Mitwirkung des Ministeriums für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales und des Landkreistages Saarland eine „Handlungsanleitung“ erarbeitet. Anliegen der kommunalen Träger ist es, saarlandeinheitliche Kriterien und Standards bei der Leistungsgewährung für Kosten von Unterkunft und Heizung zu finden und damit den verantwortlichen Sachbearbeitern vor Ort Anregungen für die Ausgestaltung der Hilfegewährung in der Praxis zu geben. Sie gelten gleichermaßen sowohl für die Bewertung von Bestandsmieten als auch bei Wohnungswechsel und Erstanmietungen sowie bei Haus- und Wohnungseigentümern. Vor allem räumen sie dem Erhalt der Wohnung der Hilfebedürftigen einen hohen Stellenwert ein.

Die Handlungsanleitung berücksichtigt die gesetzlichen Änderungen und den Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) bis zum 19. Juni 2009 und soll, falls diesbezüglich Änderungen eintreten, entsprechend fortgeschrieben werden. Näheres kann aus dem Internet unter www.landkreistag-saarland.de entnommen werden.


Saarbrücken, den 24. September 2009

Martin Luckas
Geschäftsführer